Was ist Intrastat ?
Intrastat ist eine Gemeinschaftsstatistik, die auf europäischen Verträgen und Richtlinien basiert und Informationen über den innerhalb der EU-Staaten stattfindenden Warenverkehr liefert. Sie ermöglicht eine genaue und aktuelle Übersicht über die Entwicklung des Handels innerhalb Europas.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versendungen und Eingänge zentral zu melden, in Deutschland beispielsweise an das Statistische Bundesamt.
Dienstleistungen sind nicht Meldepflichtig.
Wir übernehmen Ihre Meldung
So funktioniert’s
Bereitstellung der Unterlagen
Sie übermitteln uns die monatlichen Intrastat-Daten Ihrer innergemeinschaftlichen Eingänge und Ausgänge entweder in Form von Rechnungskopien oder digitalen Dateien (z.B. Excel-Dateien).
Analyse Ihrer Unterlagen
Ihre Daten werden auf Richtigkeit überprüft, einschließlich der Warennummern, die sich jährlich ändern können.
Intrastat Erfassung
Nachdem Ihre Unterlagen überprüft wurden, können wir die Daten entsprechend der Verkehrsrichtung erfassen.
Meldung der Intrastat-Daten
Sie erhalten ein Meldeprotokoll über die von uns erfassten Daten, die dann an das Statistische Bundesamt gemeldet werden.
Die Übernahme von Intrastat-Daten
Wir können alle Daten aus Ihren Rechnungen, die in Ihrem Warenwirtschaftsprogramm gespeichert sind, für unsere Erfassung nutzen. Diese können uns per Excel Datei zur Verfügung gestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit, uns die Rechnungen per Post zuzusenden.
Die Bereitstellung von PDF Rechnungen können Sie uns sowohl per Email zusenden oder auch als Download.
Ihre Intrastat Outsourcen
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner für Ihre Intrastatmeldung. Unser Team unterstützt Sie bei allen Anfragen des Bundesamtes und übernimmt die Erledigung aller meldepflichtigen Unterlagen. Sie müssen sich um nichts weiteres kümmern. Wir fungieren als Ihre externe Abteilung und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Intrastatmeldungen korrekt und fristgerecht eingereicht werden.
Für alle Ihre Anliegen und Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein kostenloses Beratungsgespräch zu vereinbaren und die optimalen Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und gemeinsam erfolgreich zu sein.
Preise ab 39,00 Euro
Beinhaltet: 10 Rechnungen, Inklusive 50 Datensätze pro Monat, Kostenlose Warennummer Recherche, Kostenlose, Stammdatenmeldung & Registrierung beim Bundesamt für Statistik, Datenübermittlung inklusive, Datenübernahme per Post oder Fax, Datenübermittlung als Excel File, Datenübernahme in anderen Dateiformen
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen? Hier die Antworten auf häufig gestellt Fragen zur Intrahandelsstatistik. Sollten Sie weitergehenden Informationen benötigen, erhalten Sie diese direkt bei unserem Kunden Support.
Ihr Unternehmen wird zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig. Was müssen Sie veranlassen, wie ist das Vorgehen?
Sobald Sie ein Aufforderung- oder Mahnschreiben des Statistischen Bundesamtes erhalten, müssen Sie kurzfristig handeln. In der Regel werden Ihnen Fristen zur Abgabe der Intrahandelsdaten auferlegt. Eine Nichteinhaltung wird mit Bußgeld angedroht.
Sollen wir für Sie tätig werden, senden Sie uns die Schreiben umgehend zu. Wir prüfen die Einzelheiten und beginnen zeitnah mit der Aufarbeitung der Intrahandelsdaten. Allen anfallenden Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Bundesamt übernehmen wir und helfen Ihnen dabei, die Fristen einzuhalten.
Wie stelle ich intra-stat.de die Daten zur Verfügung?
Die Daten können uns in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden.
- In Papierform per Post oder Fax
- Als PDF-Datei per E-Mail oder FTP Zugang (Hochladen auf unseren sicheren Datenserver)
- Als Datei in den Formaten: Excel-File (XLS; CSV; ASCII…)
!!Wichtig!!: Bei allen Formaten sollten die meldepflichtigen Daten ersichtlich sein. Wie z.B. Angaben zum Versendungsland, Empfangsland, Warenwerte, Gewichte und Warennummern. Fehlen die Angaben, dann werden diese anhand der uns vorliegenden Daten (Kataloge, Homepage usw.) ermittelt.
Ist dies erfolgt, werden die Daten mittels unserer hauseigenen Datenerfassungssoftware erfasst, auf Plausibilität geprüft und an das Statistische Bundesamt DESTATIS übermittelt. Das daraus resultierende Meldeprotokoll erhalten Sie als Meldenachweis für Ihre internen Unterlagen.
Ab welchem Zeitpunkt und wie lange / wie oft muss ich zur Intrastat melden?
Die Pflicht zur Datenmeldung besteht so lange wie Ihr Unternehmen die Meldeschwellen der Waren (Einfuhren und Ausfuhren) innerhalb der Europäischen Union erreicht. Meldeschwellen der einzelnen Mitgliedsländer finden Sie hier.
Die Daten sind monatlich zu übermitteln. Frist für die Meldung ist der 10. des folge Monats.
Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!
Aus Vereinfachungsgründen ist eine Teilmeldung innerhalb des laufenden Monats möglich.
Kann ein Antrag zur Befreiung der Auskunftspflicht gestellt werden?
Nein, die Möglichkeit einer Befreiung besteht nicht. Nach §23 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, sollten die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder nicht fristgerecht übermittelt werden. Dieses kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Welche Daten werden zur Intrahandelsstatistik aufgefordert / übertragen?
Entsprechend der Verkehrsrichtung sind unterschiedliche Daten zu melden:
Erwerbe aus einem anderen EU Staat:
1 Meldezeitraum – 2 Verkehrszweig – 3 Versendungsland – 4 Bestimmungsregion – 5 Ursprungsland – 6 Warennummer – 7 Eigenmasse in Kg – 8 Besondere Maßeinheit – 9 Rechnungsbetrag in EUR – 10 Art des Geschäfts – 11 Stat. Wert – 12 Steuernummer
Lieferungen in einen anderen EU Staat:
1 Meldezeitraum – 2 Verkehrszweig – 3 Bestimmungsland – 4 Ursprungsregion – 5 Warennummer – 6 Eigenmasse in Kg – 7 Besondere Maßeinheit – 8 Rechnungsbetrag in EUR – 9 Art des Geschäfts – 10 Stat. Wert – 11 Steuernummer
Meldebehörden zur Intrahandelsstatistik in der Europäischen Union
Für die Überwachung und Anforderung der Intrastat sind in der EU folgende Behörden verantwortlich: