Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik

Ausgabe 2021

Mit Hilfe der statistischen Warennummern werden Waren codiert, um Meldungen der Ausfuhr und Einfuhr von Waren für die Intrahandelsstatistik abzugeben. Als statistische Warennummer werden die ersten acht Stellen der Warennummer aus dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik verwendet. Statistische Warennummern werden auch als Zolltarifnummern bezeichnet.

Als Serviceleistung stellen wir Ihnen im Folgenden eine Gesamtübersicht des Warenverzeichnisses zur Verfügung. Zu jedem Kapitel haben Sie die Möglichkeit sich einen Überblick über die Umfangreichen Warennummer zu verschaffen. Hierzu ist jeweils eine Beispiel Datei Freigeschaltet.

Für eine detailliertere Warennummer Recherche stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
  • Anmerkungen zu Abschnitt I
  • Kapitel 01 Lebende Tiere
  • Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
  • Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertieren
  • Kapitel 04 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder benannt noch inbegriffen
  • Kapitel 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
II Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Anmerkungen zu Abschnitt II
  • Kapitel 06 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
  • Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
  • Kapitel 08 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
  • Kapitel 09 Kaffee; Tee; Mate und Gewürze
  • Kapitel 10 Getreide
  • Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
  • Kapitel 12 Ölsamen und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und FutterKapitel 13 Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
  • Kapitel 14 Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
III Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs
  • Anmerkungen zu Abschnitt III
  • Kapitel 15 Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung;
IV Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabat und verarbeitete Tabatersatzstoffe
  • Anmerkungen zu Abschnitt IV
  • Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
  • Kapitel 17 Zucker und Zuckerwaren
  • Kapitel 18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao
  • Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
  • Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchte und anderen Pflanzenteilen
  • Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
  • Kapitel 22 Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig
  • Kapitel 23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
  • Kapitel 24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
V Mineralische Stoffe
  • Anmerkungen zu Abschnitt V
  • Kapitel 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
  • Kapitel 26 Erze sowie Schlacken und Aschen
  • Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe; Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
VI Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Anmerkungen zu Abschnitt VI
  • Kapitel 28 Anorganische chemische Erzeugnisse; Anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von Seltenerdmetallen, von radioaktiven Elementen oder von Isotopen
  • Kapitel 29 Organische chemische Erzeugnisse
  • Kapitel 30 Pharmazeutische Erzeugnisse
  • Kapitel 31 Düngemittel
  • Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate, Farbstoffe, Pigmente und andere Farbmittel; Anstrichfarben und Lacke; Kitte; Tinten
  • Kapitel 33 Ätherische Öle und Resinoide; zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel
  • Kapitel 34 Seifen; organische grenzflächenaktive Stoffe; zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen, „Dentalwachs“ und Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips
  • Kapitel 35 Eiweißstoffe, modifizierte Stärke; Klebstoffe, Enzyme
  • Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetalllegierungen; leicht entzündliche Stoffe
  • Kapitel 37 Erzeugnisse zu fotografischen und kinematografischen Zwecken
  • Kapitel 38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
VII Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Anmerkungen zu Abschnitt VII
  • Kapitel 39 Kunststoffe und Waren daraus
  • Kapitel 40 Kautschuk und Waren daraus
VIII Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Anmerkungen zu Abschnitt VIII
  • Kapitel 41 Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
  • Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel; Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
IX Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbwaren
  • Anmerkungen zu Abschnitt IX
  • Kapitel 44 Holz und Holzwaren; Holzkohle
  • Kapitel 45 Kork und Korkwaren
  • Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren
X Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier und Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Anmerkungen zu Abschnitt X
  • Kapitel 47 Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier und Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung
  • Kapitel 48 Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe
  • Kapitel 49 Bücher, Zeitungen, Bilddrucke und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes; hand- oder maschinengeschriebene Schriftstücke und Pläne
XI Spinnstoffe und Waren daraus
  • Anmerkungen zu Abschnitt XI
  • Kapitel 50 Seide
  • Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
  • Kapitel 52 Baumwolle
  • Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
  • Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente
  • Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern
  • Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren
  • Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
  • Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
  • Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
  • Kapitel 60 Gewirke und Gestricke
  • Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken und Gestricken
  • Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken und Gestricken
  • Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Anmerkungen zu Abschnitt XII
  • Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
  • Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon
  • Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
  • Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
XIII Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Anmerkungen zu Abschnitt XIII
  • Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
  • Kapitel 69 Keramische Waren
  • Kapitel 70 Glas und Glaswaren
XIV Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Anmerkungen zu Abschnitt XIV
  • Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
XV Unedle Metalle und Waren daraus
  • Anmerkungen zu Abschnitt XV
  • Kapitel 72 Eisen und Stahl
  • Kapitel 73 Waren aus Eisen und Stahl
  • Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus
  • Kapitel 75 Nickel und Waren daraus
  • Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus
  • Kapitel 78 Blei und Waren daraus
  • Kapitel 79 Zink und Waren daraus
  • Kapitel 80 Zinn und Waren daraus
  • Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus
  • Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen
  • Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen
XVI Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Anmerkungen zu Abschnitt XVI
  • Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
  • Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte.
XVII Beförderungsmittel
  • Anmerkungen zu Abschnitt XVII
  • Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege
  • Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
  • Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon
  • Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
XVIII Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Anmerkungen zu Abschnitt XVIII
  • Kapitel 90 Optische, fotographische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel 91 Uhrmacherwaren
  • Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente
XIX Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
  • Anmerkungen zu Abschnitt XIX
  • Kapitel 93 Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
XX Verschiedene Waren
  • Anmerkungen zu Abschnitt XX
  • Kapitel 94 Möbel, medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude
  • Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör
  • Kapitel 96 Verschiedene Waren
XXI Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
  • Anmerkungen zu Abschnitt XXI
  • Kapitel 97 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Anhang
  • Kapitel 98 Vollständige Fabrikationsanlagen
  • Kapitel 99 Zusammenstellungen verschiedener Waren

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sie haben noch Fragen? Hier die Antworten auf häufig gestellt Fragen zur Intrahandelsstatistik. Sollten Sie weitergehenden Informationen benötigen, erhalten Sie diese direkt bei unserem Kunden Support.

Ihr Unternehmen wird zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig. Was müssen Sie veranlassen, wie ist das Vorgehen?

Sobald Sie ein Aufforderung- oder Mahnschreiben des Statistischen Bundesamtes erhalten, müssen Sie kurzfristig handeln. In der Regel werden Ihnen Fristen zur Abgabe der Intrahandelsdaten auferlegt. Eine Nichteinhaltung wird mit Bußgeld angedroht.

Sollen wir für Sie tätig werden, senden Sie uns die Schreiben umgehend zu. Wir prüfen die Einzelheiten und beginnen zeitnah mit der Aufarbeitung der Intrahandelsdaten. Allen anfallenden Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Bundesamt übernehmen wir und helfen Ihnen dabei, die Fristen einzuhalten.

Wie stelle ich intra-stat.de die Daten zur Verfügung?

Die Daten können uns in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden.

  • In Papierform per Post oder Fax
  • Als PDF-Datei per E-Mail oder FTP Zugang (Hochladen auf unseren sicheren Datenserver)
  • Als Datei in den Formaten: Excel-File (XLS; CSV; ASCII…)

!!Wichtig!!: Bei allen Formaten sollten die meldepflichtigen Daten ersichtlich sein. Wie z.B. Angaben zum Versendungsland, Empfangsland, Warenwerte, Gewichte und Warennummern. Fehlen die Angaben, dann werden diese anhand der uns vorliegenden Daten (Kataloge, Homepage usw.) ermittelt.

Ist dies erfolgt, werden die Daten mittels unserer hauseigenen Datenerfassungssoftware erfasst, auf Plausibilität geprüft und an das Statistische Bundesamt DESTATIS übermittelt. Das daraus resultierende Meldeprotokoll erhalten Sie als Meldenachweis für Ihre internen Unterlagen.

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange / wie oft muss ich zur Intrastat melden?

Die Pflicht zur Datenmeldung besteht so lange wie Ihr Unternehmen die Meldeschwellen der Waren (Einfuhren und Ausfuhren) innerhalb der Europäischen Union erreicht. Meldeschwellen der einzelnen Mitgliedsländer finden Sie hier.

Die Daten sind monatlich zu übermitteln. Frist für die Meldung ist der 10. des folge Monats.

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!

Aus Vereinfachungsgründen ist eine Teilmeldung innerhalb des laufenden Monats möglich.

Kann ein Antrag zur Befreiung der Auskunftspflicht gestellt werden?

Nein, die Möglichkeit einer Befreiung besteht nicht. Nach §23 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, sollten die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder nicht fristgerecht übermittelt werden. Dieses kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

Welche Daten werden zur Intrahandelsstatistik aufgefordert / übertragen?

Entsprechend der Verkehrsrichtung sind unterschiedliche Daten zu melden:

Erwerbe aus einem anderen EU Staat:

1 Meldezeitraum – 2 Verkehrszweig – 3 Versendungsland – 4 Bestimmungsregion – 5 Ursprungsland – 6 Warennummer – 7 Eigenmasse in Kg – 8 Besondere Maßeinheit – 9 Rechnungsbetrag in EUR – 10 Art des Geschäfts – 11 Stat. Wert – 12 Steuernummer

Lieferungen in einen anderen EU Staat:

1 Meldezeitraum – 2 Verkehrszweig – 3 Bestimmungsland – 4 Ursprungsregion – 5 Warennummer – 6 Eigenmasse in Kg – 7 Besondere Maßeinheit – 8 Rechnungsbetrag in EUR – 9 Art des Geschäfts – 10 Stat. Wert – 11 Steuernummer

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